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Artikel zum Arierparagraph im Vorarlberger Tagblatt vom 19. Februar 1926

Die Ausgrenzungspolitik innerhalb des VVS

Die nationalsozialischtischen Auswirkungen auf den Vorarlberger Wintersport bzw. den Verband Vorarlberger Skiläufer (VVS).

Analog zu anderen Landesskiverbänden in Österreich stand auch der Verband Vorarlberger Skiläufer (VVS) laut Statuten vom 4. April 1930 auf „arischer Grundlage“. Aufgenommen würden nur jene Skivereinigungen, die Mitglieder im ÖSV oder DSV sind oder werden wollen. Damit war „nichtarischen“ und Nichtmitgliedsvereinen der Weg versperrt. Doch schon im Mai 1926 sprach sich der Verband Vorarlberger Skiläufer öffentlich für den „Arierparagraphen“ aus und unterstützte damit die offizielle Ausgrenzungspolitik des ÖSV.

Bei einer außerordentlichen Vollversammlung im Gasthaus zum Kreuz in Dornbirn sprachen sich die Beteiligten gegen die von der FIS angeordnete Streichung des „Arierparagraphen“ aus. Man wolle sich „diese diktatorische Einmischung des Internationalen Schiverbandes“ in innere Angelegenheiten nicht gefallen lassen, „da gerade bei uns die Arierfrage viel brennender ist“ hieß es in einem Bericht des Vorarlberger Tagblattes. Unterstützt wurde diese Stellungnahme von den Turner-Skiriegen des Turnerbundes 1919, die gleichzeitig mit einem Austritt aus dem ÖSV drohten, falls dieser den „Arierparagraphen“ aufgrund des internationalen Protests streichen sollte. Eröffnet hatte die außerordentliche Versammlung der Obmann des VVS Theodor Rhomberg. Der Verbandsobmann und hochrangige ÖSV-Funktionär entwickelte sich in den 1930er-Jahren zu einer der zentralen Figuren der (illegalen) nationalsozialistischen Bewegung in Vorarlberg.

Autor: Andreas Praher
Stadtarchiv Dornbirn

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